Die Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung der Krankenkasse ist durch den Kunden/Patienten selbst abzuklären.
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus mitgeteilt werden. Für nicht fristgemäss annullierte oder nicht wahrgenommene Termine muss die Behandlung in Rechnung gestellt werden.
Alle Daten und Informationen meiner Kunden unterstehen dem Schweizer Datenschutzgesetz und werden vertraulich behandelt.